

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TAGROW Consulting Ltd.
mit der Marke HOCY-Academy, nachfolgend HOCY-Academy genannt.
Vertragsgrundlagen
Die HOCY-Academy schließt Verträge ab und erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage der von ihr erstellten schriftlichen Angebote sowie der im Angebot enthaltenen etwaigen Leistungsbeschreibungen (zB einzelne Dokumente oder allgemeine Mappen), Preislisten und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Leistungsbeschreibungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern sie nicht lediglich projektspezifisch sind (zB einzelne Dokumente), für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der HOCY-Academy und dem Auftraggeber und liegen somit ab dem ersten Vertragsschluss automatisch allen weiteren zwischen der HOCY-Academy und dem jeweiligen Auftraggeber geschlossenen Verträgen in ihrer jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn nicht mehr ausdrücklich auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.
Zukünftige Änderungen
Änderungen der Leistungsbeschreibungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HOCY-Academy werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen widerspricht. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle weiteren laufenden Verträge.
Zusatzvereinbarungen
Sämtliche Formen von Nebenabreden, sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Abweichungen vom Schriftformerfordernis.
Vertragsbestandteile des Auftraggebers
Vorgaben des Kunden zum Inhalt der Leistung werden, selbst bei Kenntnis der HOCY-Academy, nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der HOCY-Academy in das Angebot einbezogen oder von der HOCY-Academy sonst ausdrücklich, etwa durch Bezugnahme auf diese Vorgaben, angenommen werden. Rechtsbestandteile wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln des Kunden werden, selbst bei Kenntnis der HOCY-Academy, nur wirksam, wenn sie von der HOCY-Academy unter einem zusätzlichen, diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Vermerk (etwa „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Im Übrigen widerspricht die HOCY-Academy der Einbeziehung von Rechtsbestandteilen wie Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln des Kunden ausdrücklich. Die bloße Annahme von Vorgaben zum Inhalt der Leistungen des Kunden durch die HOCY-Academy bedeutet daher nicht die Annahme von Rechtstexten des Kunden, selbst wenn diese Vorgaben Rechtsbestandteile (etwa „Es gelten unsere AGB.“) enthalten.
Vorgehen bei Widersprüchen
Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot, allfälligen Leistungsbeschreibungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Dokumente), allfälligen Preislisten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HOCY-Academy gelten diese in der genannten Reihenfolge. Individuellere Bestandteile verändern daher automatisch die allgemeineren Vertragsbestandteile. Im Falle von Widersprüchen zwischen Vertragsbestandteilen der HOCY-Academy und Vertragsbestandteilen des Auftraggebers gehen sämtliche Vertragsbestandteile der HOCY-Academy vor.
Verfahren im Falle der Invalidität
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Angebot der HOCY-Academy
Angebote der HOCY-Academy an den Kunden, zB in Form eines individuellen Angebots an den Kunden oder eines nicht individualisierten Angebots wie beispielsweise eines Bestellformulars, Katalogs oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.
Angebot des Auftraggebers
Erteilt der Kunde aufgrund eines Angebotes oder ungefragt, also ohne vorheriges Angebot der HOCY-Academy, eine Bestellung, zB bei Nachbestellungen im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen, so ist der Kunde an diese Bestellung zwei Wochen ab Zugang bei der HOCY-Academy gebunden.
Zulassung durch die HOCY-Academy
Der Vertrag kommt daher erst mit der Annahme der Bestellung durch die HOCY-Academy zustande. Die Annahme muss stets schriftlich, z.B. durch Auftragsbestätigung, erfolgen, es sei denn, die HOCY-Academy weist ausdrücklich darauf hin, dass sie die Bestellung annimmt, z.B. durch eine für den Kunden erkennbare Handlung auf der Bestellung. Eine bloße Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt keine Annahme der Bestellung des Kunden dar. Angebote in Form eines individuellen Angebots an den Kunden oder eines nicht individualisierten Angebots wie z.B. eines Bestellformulars, Katalogs oder Webshops sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Hauptsitz der HOCY-Academy in England.
Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung der HOCY-Academy, die sich aus sämtlichen Vertragsbestandteilen ergibt. Informationen aus anderen Quellen (z. B. Präsentationsunterlagen, Webseiten oder Katalogen), die nicht im Angebot enthalten sind, sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Auftragserteilung sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und können insbesondere zu Änderungen von Preisen, Fristen und Terminen führen.
Fachgerechte Leistung
Sofern sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, schuldet die HOCY-Academy die fachgerechte Ausführung der Arbeiten entsprechend dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Im Rahmen der schriftlichen Leistungsbeschreibung besteht für die HOCY-Academy Gestaltungsfreiheit bei der Leistungserbringung, sofern mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Leistungserbringung bestehen.
Austauschbare Leistungen
Soweit dies mit den Zielen des Auftrages vereinbar ist, ist die HOCY-Academy berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
Fremdleistungen
Die HOCY-Academy ist berechtigt, die Leistungen selbst durchzuführen oder sich zur Leistungserbringung fachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).
Vereinbarte Leistungen Dritter
Für den Fall, dass mit dem Auftraggeber die Erbringung einer Leistung als Fremdleistung vereinbart ist (vereinbarte Fremdleistung), besteht die vertragliche Verpflichtung ausschließlich in der Bereitstellung eines Dritten. Bei vereinbarten Fremdleistungen ist die HOCY-Academy daher lediglich verpflichtet, eine andere Person auszuwählen, die die Leistung auf Grundlage eines eigenen Vertrags mit dem Auftraggeber erbringt. Die HOCY-Academy ist berechtigt, die Fremdleistung nach eigenem Ermessen sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. Schließt die HOCY-Academy den Vertrag im eigenen Namen und/oder auf eigene Rechnung ab, geschieht dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zum Zwecke der vereinfachten Vertrags- und Zahlungsabwicklung. Der Dritte ist daher nicht an der Interessenverfolgung der HOCY-Academy beteiligt und wird daher nicht in das Interessenverfolgungsprogramm der HOCY-Academy und damit auch nicht in den Risikobereich der HOCY-Academy einbezogen. Die HOCY-Academy ist daher bei vereinbarten Fremdleistungen nicht zur Erbringung der konkreten Leistung verpflichtet. Da die Leistung der HOCY-Academy ausschließlich in der Vermittlung eines Dritten besteht, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf jederzeitiges Verlangen der HOCY-Academy in den von der HOCY-Academy mit dem Dritten geschlossenen Vertrag über vereinbarte Fremdleistungen einzutreten und die HOCY-Academy von sämtlichen Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis freizustellen.
Teilbare Leistungen
Bei teilbaren Leistungen ist die HOCY-Academy zu Teillieferungen berechtigt.
Ablauf
Der Kunde hat sämtliche bei der HOCY-Academy in Auftrag gegebenen oder zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, ist die HOCY-Academy berechtigt, die Leistungen nach drei Monaten auf Kosten des Kunden zu entsorgen.
Termine und Fristen
Von der HOCY-Academy genannte Termine oder Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Vertragslaufzeit
Unbefristete Verträge sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.
Unvorhersehbare oder unvermeidbare Ereignisse
Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere die Nichterfüllung von Verpflichtungen des Auftraggebers sowie Verzögerungen bei der HOCY-Academy oder deren Auftragnehmern – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in diesem Fall erforderlichen organisatorischen Maßnahmen. Die HOCY-Academy wird den Auftraggeber hiervon schriftlich in Kenntnis setzen.
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat der HOCY-Academy unverzüglich, unaufgefordert und in einer weiterverarbeitbaren Form sämtliche Informationen schriftlich mitzuteilen und sämtliche Leistungen zu erbringen, die für die Leistungserbringung
durch die HOCY-Academy erforderlich sind.
Hierzu gehört insbesondere die Benennung eines Ansprechpartners für die Vertragsabwicklung, die Bereitstellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung von Auftragsdetails sowie die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und -durchführungen. Wird die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen des Auftraggebers erst während der Leistungserbringung durch die HOCY-Academy bekannt, hat der Auftraggeber diese unverzüglich bereitzustellen. Der Auftraggeber hat die von ihm bereitgestellten Informationen und Leistungen auf ihre Eignung, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verzögerte oder unterbliebene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, insbesondere für die der HOCY-Academy hierdurch entstehenden Mehrkosten. Kann die HOCY-Academy die Leistungen aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterbliebener Mitwirkung des Auftraggebers nicht vereinbarungsgemäß erbringen, ist die HOCY-Academy unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, sonstige Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber erst nach Abschluss dieser Leistungen fortzusetzen, sofern der Auftraggeber bis dahin seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist, wodurch sich sämtliche Termine und Fristen verschieben.
Wird die HOCY-Academy von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber die HOCY-Academy zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr etwaiger Ansprüche Dritter zu unterstützen.
Interventionen des Kunden
Nimmt der Auftraggeber von sich aus in nicht vereinbarter Weise Eingriffe in die Leistungen der HOCY-Academy vor und nimmt diese Änderungen vor, so haftet er für die dadurch der HOCY-Academy entstehenden Mehrkosten, zB für Prüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbeseitigung.
Prüfpflicht der HOCY-Academy
Die HOCY-Academy haftet lediglich dafür, dass die von der HOCY-Academy erbrachten Leistungen nicht selbst rechtswidrig sind (zB Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne Zustimmung des Urhebers).
Eine Verpflichtung der HOCY-Academy zur rechtlichen Prüfung der von der HOCY-Academy erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf etwaige Rechtsverletzungen, die sich aus der vom Auftraggeber geplanten Verwendungsart (zB Verwendung einer Grafik als Logo) ergeben, besteht jedoch nicht. Der Auftraggeber hat diese rechtlichen Prüfungen insbesondere hinsichtlich des Verwaltungs-, Straf-, Wettbewerbs-, Marken-, Kennzeichen-, Designschutz-, Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechts selbst durchzuführen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten durchführen zu lassen.
Weist die HOCY-Academy vor Auftragserteilung oder während des Auftrags nach Bekanntwerden neuer Auftragsdetails auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen rechtlichen Prüfung von Leistungen hinsichtlich sonstiger Rechte oder sonstiger Risiken hin, geht die Haftung für die Durchführung dieser rechtlichen Prüfung hinsichtlich sonstiger Rechte bzw. für die Übernahme dieser Risiken im Falle von Hinweis- oder Prüfpflichten der HOCY-Academy auf den Auftraggeber über. Die von der HOCY-Academy erbrachte Leistung gilt damit als ordnungsgemäß und vereinbarungsgemäß erbracht.
Rechte an den Diensten
Sämtliche Rechte an den vereinbarten Leistungen liegen grundsätzlich bei der HOCY-Academy bzw. den Lizenzgebern der HOCY-Academy. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts das Recht zur Nutzung der Leistungen in dem mit der HOCY-Academy vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vorgegebenen Umfang. Sofern der Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dies die nicht ausschließliche Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Kunden, ohne das Recht zur Unterlizenzierung oder Weitergabe an Dritte (oder verbundene Unternehmen), wobei das Bearbeitungsrecht auf das gesetzlich unabdingbare Minimum beschränkt ist.
Bis zum Endprodukt
Der Auftraggeber hat lediglich das Recht, die Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt zu nutzen, nicht jedoch die zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitshilfen, Zwischenergebnisse etc. zu erhalten. Sofern dies nicht vereinbart wurde, besteht für die HOCY-Academy keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitshilfen, Zwischenergebnisse etc. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.
Referenz
Die HOCY-Academy ist berechtigt, auf sämtlichen von der HOCY-Academy für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf die HOCY-Academy und ggf. einen anderen Urheber hinzuweisen und, vorbehaltlich eines jederzeitigen schriftlichen Widerrufs, Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektbilder und dergleichen als Referenz oder als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber im Rahmen eigener Werbemittel der HOCY-Academy zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen über die HOCY-Academy, ihre Projekte und ihre anderen Kunden geheim zu halten und darf diese weder für sich noch für Dritte verwenden. Diese Vereinbarung gilt auch über eine etwaige Beendigung des Vertrages hinaus. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung ist für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,00 EUR zu zahlen.
Abwerbeverbot
Dem Kunden ist es untersagt, andere Kunden oder Mitarbeiter der HOCY-Academy abzuwerben. Diese Vereinbarung gilt drei Jahre über eine etwaige Beendigung des Vertrages hinaus. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist für jeden Verstoß eine sofortige Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,00 EUR zu zahlen.
Preise
Alle Preise verstehen sich ab Sitz bzw. Standort der HOCY-Academy in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge der HOCY-Academy sind unverbindlich. Ist nach Abgabe eines unverbindlichen Kostenvoranschlags absehbar, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, hat die HOCY-Academy den Auftraggeber schriftlich auf die höheren Kosten hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn dieser nicht binnen einer Woche nach dieser Mitteilung schriftlich widerspricht und gleichzeitig mit dem Widerspruch schriftlich eine kostengünstigere Alternative bekannt gibt. Bei einer Kostenüberschreitung von bis zu 15 % bedarf es keiner gesonderten Mitteilung. Diese Kostenüberschreitung gilt als von vornherein vom Auftraggeber genehmigt.
Zusätzliche Dienstleistungen
Sämtliche Leistungen der HOCY-Academy, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie etwa später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert vergütet.
Vorauszahlung
Die HOCY-Academy ist berechtigt, zur Deckung ihrer Aufwendungen Vorschüsse zu verlangen.
Teilleistungen
Die HOCY-Academy ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
Unberechtigter Rücktritt
Tritt der Kunde ohne grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der HOCY-Academy ganz oder teilweise von seiner Bestellung zurück, so behält die HOCY-Academy dennoch den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. In diesem Fall muss sich die HOCY-Academy lediglich Einsparungen durch noch nicht getätigte Einkäufe anrechnen lassen. Gleiches gilt, wenn die HOCY-Academy aus einem wichtigen Grund, der in der Sphäre des Kunden liegt, vom Vertrag zurücktritt.
Preisanpassung
Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragslaufzeit ist die HOCY-Academy berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen und dabei Faktoren wie Inflation, Verbraucher- und Erzeugerpreisindex, Tarifverträge, Währungsschwankungen und ähnliche externe Faktoren zu berücksichtigen, auf die die HOCY-Academy keinen Einfluss hat. Die HOCY-Academy ist zudem berechtigt, nach Vertragsschluss eine angemessene Preisanpassung für einzelne Leistungen vorzunehmen, wenn sich die Kosten dieser Leistungen um mehr als 5 % erhöhen, ohne dass die HOCY-Academy hierauf Einfluss nehmen kann.
Zahlung/Fälligkeit
Die Rechnungen der HOCY-Academy sind ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.
Zahlungsfähigkeit
Erfolgt die Lieferung gegen Rechnung, ist diese innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten der HOCY-Academy an den von der HOCY-Academy gelieferten Waren als vereinbart, bis der Kaufpreis sowie alle damit verbundenen Zinsen und Kosten vollständig beglichen sind. Im Falle des Verzugs ist die HOCY-Academy berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Kunde ist in diesem Fall damit einverstanden, dass die HOCY-Academy die Ware abholt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die HOCY-Academy führt nicht zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die HOCY-Academy erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich. Veräußert der Kunde die Ware weiter, tritt er seine Forderung gegen den Erwerber sicherungshalber an die HOCY-Academy ab. Die HOCY-Academy ist berechtigt, den Erwerber von dieser Abtretung zu informieren.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der HOCY-Academy aufzurechnen, auch nicht bei verbundenen Forderungen, es sei denn, die Forderung des Kunden wurde von der HOCY-Academy World schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Kunden ist ausgeschlossen.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind die zwischen Unternehmen geltenden gesetzlichen Zinsen, mindestens jedoch 9 % p.a. zu zahlen. Der Auftraggeber hat sämtliche mit der Einziehung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwendungen, wie etwa Inkassospesen oder sonstige zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
Anhaltender Zahlungsverzug
Nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer Nachfrist von mindestens 7 Tagen kann die HOCY-Academy sämtliche bereits erbrachten Leistungen und Teilleistungen – auch im Rahmen anderer mit dem Kunden geschlossener Verträge – sofort fällig stellen und die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller ausstehenden Entgelte vorübergehend einstellen.
Nach fruchtlosem Ablauf einer weiteren Woche ist die HOCY-Academy berechtigt, von sämtlichen Verträgen zurückzutreten und neben der Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen Ersatz entgangenen Gewinns zu verlangen. Dies bedeutet, dass die HOCY-Academy auch berechtigt ist, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen oder einzustellen, sofern sich durch die Einstellung der Leistung Einsparungen erzielen lassen und die Einsparungen auf die offenen Forderungen anzurechnen.
Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann die HOCY-Academy selbstverständlich auch unmittelbar nach Fälligkeit Klage beim Gericht einreichen.
Ratenzahlungen
Sofern zwischen der HOCY-Academy und dem Kunden eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde, gilt die Frist bereits dann als versäumt, wenn auch nur eine Rate nicht fristgerecht bezahlt wird.
Haftung Gefahrübergang
Bei Versendung von Waren geht die Gefahr stets auf den Kunden über, sobald die HOCY-Academy die Ware dem Transportunternehmen übergeben hat. Der Versand erfolgt grundsätzlich nicht versichert, es sei denn, der Kunde hat die HOCY-Academy beauftragt, die Ware auf seine Kosten zu versichern.
Rügepflicht
Nach Aufforderung durch die HOCY-Academy zur Zwischenabnahme nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs hat der Kunde die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich abzunehmen („Freigabe“) oder etwaige Mängel oder Schäden schriftlich zu rügen. Im Falle einer Zwischenabnahme kann die HOCY-Academy die Arbeiten erst nach erfolgter Zwischenabnahme/„Freigabe“ fortsetzen. Erfolgt die Abnahme oder Rüge nicht fristgerecht, gelten die Leistungen automatisch als vom Kunden abgenommen.
Versteckte Mängel oder Schäden, die erst nach Ablauf von 8 Tagen, aber innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Kunden ebenfalls innerhalb von 8 Tagen nach Erkennbarkeit zu rügen. Die Rügepflicht bezieht sich auf alle Mängel oder Schäden, die der Kunde bei ordnungsgemäßer Untersuchung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers erkannt hätte. Bei Zwischenabnahmen hat die Untersuchung aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln, die sich dann durch alle nachfolgenden Leistungsschritte ziehen, einer abschließenden, detaillierten und besonders sorgfältigen Untersuchung zu entsprechen. Bei der Übergabe muss die Prüfung einer ersten, aber dennoch genauen Prüfung entsprechen. Bei Beginn des Echtbetriebs muss die Prüfung wiederum einer abschließenden, detaillierten und besonders sorgfältigen Prüfung entsprechen, da der Beginn des Echtbetriebs für die Vermeidung von Schäden im laufenden Betrieb von besonderer Bedeutung ist.
Die Mängelrüge des Kunden muss den Mangel bzw. Schaden detailliert und nachvollziehbar beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht dauerhaft auftreten, sind die genauen Zeitpunkte und Umstände des Auftretens der Mängel bzw. Schäden anzugeben. Der Kunde hat der HOCY-Academy alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelrüge, stehen ihm keinerlei Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche aus sonstigen Haftungsregelungen, insbesondere Rückgriffsansprüche, zu.
Garantie
Sofern für Teile der Leistung des Auftragnehmers eine von einem Dritten gewährte Garantie besteht, ist diese Garantie unmittelbar bei dem Dritten geltend zu machen (z.B. Herstellergarantie). Sofern eine Garantie durch die HOCY-Academy gewährt wird, beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit der Ablieferung. Der Garantieanspruch erlischt sechs Monate nach Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens jedoch mit Ablauf der Garantiefrist. Ergibt sich aus der Garantie nichts über den Inhalt der Garantie, haftet die HOCY-Academy für die üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften.
Garantie
Das Gewährleistungsrecht sowie der Garantieanspruch verjähren in sechs Monaten ab Lieferung. Für gebrauchte Waren ist das Gewährleistungsrecht gänzlich ausgeschlossen. Der Kunde hat nach Wahl der HOCY-Academy Anspruch auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei unwesentlichen Mängeln auf Preisminderung bzw. bei wesentlichen Mängeln auf Wandlung. Durch die Mängelbeseitigung wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert, noch beginnt sie für den von der Mängelbeseitigung betroffenen Teil der Leistung neu zu laufen.
Fehler, Reduzierung um mehr als die Hälfte
Die Anfechtung wegen Irrtums und Minderung um mehr als die Hälfte ist ausgeschlossen.
Schadensersatz und sonstige Ansprüche
Schadensersatzansprüche und Ansprüche aus sonstigen Haftungsregelungen, insbesondere Rückgriffsansprüche, des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der HOCY-Academy.
Derartige Ansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Rechtsverletzung.
Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Ansprüche wegen Personenschäden sowie aus sonstigen nicht dispositiven Haftungsregelungen.
Schutzwirkung für Dritte
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass diesem Vertrag keine Schutzwirkung gegenüber Dritten zukommt.
Beweislast
Eine Beweislastumkehr zum Nachteil der HOCY-Academy ist ausgeschlossen. Insbesondere sind das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und Ausmaß eines Verschuldens vom Auftraggeber zu beweisen.
Schonfrist
Bei nicht vereinbarungsgemäßer Vertragserfüllung ist der Kunde zur Geltendmachung von Ansprüchen erst berechtigt, wenn er der HOCY-Academy schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens vierzehn Tagen gesetzt hat. Dies gilt auch für die Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
Rücktritt vom Vertrag
Der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber muss schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes erklärt werden.
Geltendes Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Kunden und der HOCY-Academy unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen.
UN-Kaufrecht
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der HOCY-Academy und dem Kunden ist das zuständige Gericht in London/England. Die HOCY-Academy ist auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand der HOCY-Academy und des Kunden zu erheben.
HOCY-Academy – eine Marke der
TAGROW CONSULTING LTD.
Firmennummer 15894838
Companyplanet Unit, 50 Salisbury Road
TW4 6JQ, Hounslow/Greater London
Vereinigtes Königreich
www.tagrow-consultng.com
@HOCY-Academy 2025
Vertragsgrundlagen
Die HOCY-Academy schließt Verträge ab und erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage der von ihr erstellten schriftlichen Angebote sowie der im Angebot enthaltenen etwaigen Leistungsbeschreibungen (zB einzelne Dokumente oder allgemeine Mappen), Preislisten und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Leistungsbeschreibungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern sie nicht lediglich projektspezifisch sind (zB einzelne Dokumente), für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der HOCY-Academy und dem Auftraggeber und liegen somit ab dem ersten Vertragsschluss automatisch allen weiteren zwischen der HOCY-Academy und dem jeweiligen Auftraggeber geschlossenen Verträgen in ihrer jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn nicht mehr ausdrücklich auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.
Zukünftige Änderungen
Änderungen der Leistungsbeschreibungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HOCY-Academy werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen widerspricht. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle weiteren laufenden Verträge.
Zusatzvereinbarungen
Sämtliche Formen von Nebenabreden, sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Abweichungen vom Schriftformerfordernis.
Vertragsbestandteile des Auftraggebers
Vorgaben des Kunden zum Inhalt der Leistung werden, selbst bei Kenntnis der HOCY-Academy, nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der HOCY-Academy in das Angebot einbezogen oder von der HOCY-Academy sonst ausdrücklich, etwa durch Bezugnahme auf diese Vorgaben, angenommen werden. Rechtsbestandteile wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln des Kunden werden, selbst bei Kenntnis der HOCY-Academy, nur wirksam, wenn sie von der HOCY-Academy unter einem zusätzlichen, diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Vermerk (etwa „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Im Übrigen widerspricht die HOCY-Academy der Einbeziehung von Rechtsbestandteilen wie Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln des Kunden ausdrücklich. Die bloße Annahme von Vorgaben zum Inhalt der Leistungen des Kunden durch die HOCY-Academy bedeutet daher nicht die Annahme von Rechtstexten des Kunden, selbst wenn diese Vorgaben Rechtsbestandteile (etwa „Es gelten unsere AGB.“) enthalten.
Vorgehen bei Widersprüchen
Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot, allfälligen Leistungsbeschreibungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Dokumente), allfälligen Preislisten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HOCY-Academy gelten diese in der genannten Reihenfolge. Individuellere Bestandteile verändern daher automatisch die allgemeineren Vertragsbestandteile. Im Falle von Widersprüchen zwischen Vertragsbestandteilen der HOCY-Academy und Vertragsbestandteilen des Auftraggebers gehen sämtliche Vertragsbestandteile der HOCY-Academy vor.
Verfahren im Falle der Invalidität
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Angebot der HOCY-Academy
Angebote der HOCY-Academy an den Kunden, zB in Form eines individuellen Angebots an den Kunden oder eines nicht individualisierten Angebots wie beispielsweise eines Bestellformulars, Katalogs oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.
Angebot des Auftraggebers
Erteilt der Kunde aufgrund eines Angebotes oder ungefragt, also ohne vorheriges Angebot der HOCY-Academy, eine Bestellung, zB bei Nachbestellungen im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen, so ist der Kunde an diese Bestellung zwei Wochen ab Zugang bei der HOCY-Academy gebunden.
Zulassung durch die HOCY-Academy
Der Vertrag kommt daher erst mit der Annahme der Bestellung durch die HOCY-Academy zustande. Die Annahme muss stets schriftlich, z.B. durch Auftragsbestätigung, erfolgen, es sei denn, die HOCY-Academy weist ausdrücklich darauf hin, dass sie die Bestellung annimmt, z.B. durch eine für den Kunden erkennbare Handlung auf der Bestellung. Eine bloße Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt keine Annahme der Bestellung des Kunden dar. Angebote in Form eines individuellen Angebots an den Kunden oder eines nicht individualisierten Angebots wie z.B. eines Bestellformulars, Katalogs oder Webshops sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Hauptsitz der HOCY-Academy in England.
Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung der HOCY-Academy, die sich aus sämtlichen Vertragsbestandteilen ergibt. Informationen aus anderen Quellen (z. B. Präsentationsunterlagen, Webseiten oder Katalogen), die nicht im Angebot enthalten sind, sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Auftragserteilung sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und können insbesondere zu Änderungen von Preisen, Fristen und Terminen führen.
Fachgerechte Leistung
Sofern sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, schuldet die HOCY-Academy die fachgerechte Ausführung der Arbeiten entsprechend dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Im Rahmen der schriftlichen Leistungsbeschreibung besteht für die HOCY-Academy Gestaltungsfreiheit bei der Leistungserbringung, sofern mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Leistungserbringung bestehen.
Austauschbare Leistungen
Soweit dies mit den Zielen des Auftrages vereinbar ist, ist die HOCY-Academy berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
Fremdleistungen
Die HOCY-Academy ist berechtigt, die Leistungen selbst durchzuführen oder sich zur Leistungserbringung fachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).
Vereinbarte Leistungen Dritter
Für den Fall, dass mit dem Auftraggeber die Erbringung einer Leistung als Fremdleistung vereinbart ist (vereinbarte Fremdleistung), besteht die vertragliche Verpflichtung ausschließlich in der Bereitstellung eines Dritten. Bei vereinbarten Fremdleistungen ist die HOCY-Academy daher lediglich verpflichtet, eine andere Person auszuwählen, die die Leistung auf Grundlage eines eigenen Vertrags mit dem Auftraggeber erbringt. Die HOCY-Academy ist berechtigt, die Fremdleistung nach eigenem Ermessen sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. Schließt die HOCY-Academy den Vertrag im eigenen Namen und/oder auf eigene Rechnung ab, geschieht dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zum Zwecke der vereinfachten Vertrags- und Zahlungsabwicklung. Der Dritte ist daher nicht an der Interessenverfolgung der HOCY-Academy beteiligt und wird daher nicht in das Interessenverfolgungsprogramm der HOCY-Academy und damit auch nicht in den Risikobereich der HOCY-Academy einbezogen. Die HOCY-Academy ist daher bei vereinbarten Fremdleistungen nicht zur Erbringung der konkreten Leistung verpflichtet. Da die Leistung der HOCY-Academy ausschließlich in der Vermittlung eines Dritten besteht, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf jederzeitiges Verlangen der HOCY-Academy in den von der HOCY-Academy mit dem Dritten geschlossenen Vertrag über vereinbarte Fremdleistungen einzutreten und die HOCY-Academy von sämtlichen Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis freizustellen.
Teilbare Leistungen
Bei teilbaren Leistungen ist die HOCY-Academy zu Teillieferungen berechtigt.
Ablauf
Der Kunde hat sämtliche bei der HOCY-Academy in Auftrag gegebenen oder zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, ist die HOCY-Academy berechtigt, die Leistungen nach drei Monaten auf Kosten des Kunden zu entsorgen.
Termine und Fristen
Von der HOCY-Academy genannte Termine oder Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Vertragslaufzeit
Unbefristete Verträge sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.
Unvorhersehbare oder unvermeidbare Ereignisse
Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere die Nichterfüllung von Verpflichtungen des Auftraggebers sowie Verzögerungen bei der HOCY-Academy oder deren Auftragnehmern – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in diesem Fall erforderlichen organisatorischen Maßnahmen. Die HOCY-Academy wird den Auftraggeber hiervon schriftlich in Kenntnis setzen.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die HOCY-Academy unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiter verarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch die HOCY-Academy erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Vertragsabwicklung, die Bereitstellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen. Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch die HOCY-Academy bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen. Der Auftraggeber hat die von ihm gestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für die HOCY-Academy dadurch entstehtden Mehraufwand. Sofern HOCY-Academy aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist HOCY-Academy unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit diese seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben. Wird HOCY-Academy von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber gestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber HOCY-Academy außerdem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
Eingriffe des Auftraggebers
Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen der HOCY-Academy eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand der HOCY-Academy zB zur Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.
Prüfpflicht der HOCY-Academy
Die HOCY-Academy haftet lediglich dafür, dass die von der HOCY-Academy erbrachten Leistungen nicht selbst rechtswidrig sind (zB Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne Zustimmung des Urhebers).
Eine Verpflichtung der HOCY-Academy zur rechtlichen Prüfung der von der HOCY-Academy erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf etwaige Rechtsverletzungen, die sich aus der vom Auftraggeber geplanten Verwendungsart (zB Verwendung einer Grafik als Logo) ergeben, besteht jedoch nicht. Der Auftraggeber hat diese rechtlichen Prüfungen insbesondere hinsichtlich des Verwaltungs-, Straf-, Wettbewerbs-, Marken-, Kennzeichen-, Designschutz-, Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechts selbst durchzuführen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten durchführen zu lassen.
Weist die HOCY-Academy vor Auftragserteilung oder während des Auftrags nach Bekanntwerden neuer Auftragsdetails auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen rechtlichen Prüfung von Leistungen hinsichtlich sonstiger Rechte oder sonstiger Risiken hin, geht die Haftung für die Durchführung dieser rechtlichen Prüfung hinsichtlich sonstiger Rechte bzw. für die Übernahme dieser Risiken im Falle von Hinweis- oder Prüfpflichten der HOCY-Academy auf den Auftraggeber über. Die von der HOCY-Academy erbrachte Leistung gilt damit als ordnungsgemäß und vereinbarungsgemäß erbracht.
Rechte an den Diensten
Sämtliche Rechte an den vereinbarten Leistungen liegen grundsätzlich bei der HOCY-Academy bzw. den Lizenzgebern der HOCY-Academy. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts das Recht zur Nutzung der Leistungen in dem mit der HOCY-Academy vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vorgegebenen Umfang. Sofern der Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dies die nicht ausschließliche Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Kunden, ohne das Recht zur Unterlizenzierung oder Weitergabe an Dritte (oder verbundene Unternehmen), wobei das Bearbeitungsrecht auf das gesetzlich unabdingbare Minimum beschränkt ist.
Bis zum Endprodukt
Der Auftraggeber hat lediglich das Recht, die Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt zu nutzen, nicht jedoch die zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitshilfen, Zwischenergebnisse etc. zu erhalten. Sofern dies nicht vereinbart wurde, besteht für die HOCY-Academy keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitshilfen, Zwischenergebnisse etc. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.
Referenz
Die HOCY-Academy ist berechtigt, auf sämtlichen von der HOCY-Academy für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf die HOCY-Academy und ggf. einen anderen Urheber hinzuweisen und, vorbehaltlich eines jederzeitigen schriftlichen Widerrufs, Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektbilder und dergleichen als Referenz oder als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber im Rahmen eigener Werbemittel der HOCY-Academy zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen über die HOCY-Academy, ihre Projekte und ihre anderen Kunden geheim zu halten und darf diese weder für sich noch für Dritte verwenden. Diese Vereinbarung gilt auch über eine etwaige Beendigung des Vertrages hinaus. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung ist für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,00 EUR zu zahlen.
Abwerbeverbot
Dem Kunden ist es untersagt, andere Kunden oder Mitarbeiter der HOCY-Academy abzuwerben. Diese Vereinbarung gilt drei Jahre über eine etwaige Beendigung des Vertrages hinaus. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist für jeden Verstoß eine sofortige Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,00 EUR zu zahlen.
Preise
Alle Preise verstehen sich ab Sitz bzw. Standort der HOCY-Academy in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge der HOCY-Academy sind unverbindlich. Ist nach Abgabe eines unverbindlichen Kostenvoranschlags absehbar, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, hat die HOCY-Academy den Auftraggeber schriftlich auf die höheren Kosten hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn dieser nicht binnen einer Woche nach dieser Mitteilung schriftlich widerspricht und gleichzeitig mit dem Widerspruch schriftlich eine kostengünstigere Alternative bekannt gibt. Bei einer Kostenüberschreitung von bis zu 15 % bedarf es keiner gesonderten Mitteilung. Diese Kostenüberschreitung gilt als von vornherein vom Auftraggeber genehmigt.
Zusätzliche Dienstleistungen
Sämtliche Leistungen der HOCY-Academy, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie etwa später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert vergütet.
Vorauszahlung
Die HOCY-Academy ist berechtigt, zur Deckung ihrer Aufwendungen Vorschüsse zu verlangen.
Teilleistungen
Die HOCY-Academy ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
Unberechtigter Rücktritt
Tritt der Kunde ohne grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der HOCY-Academy ganz oder teilweise von seiner Bestellung zurück, so behält die HOCY-Academy dennoch den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. In diesem Fall muss sich die HOCY-Academy lediglich Einsparungen durch noch nicht getätigte Einkäufe anrechnen lassen. Gleiches gilt, wenn die HOCY-Academy aus einem wichtigen Grund, der in der Sphäre des Kunden liegt, vom Vertrag zurücktritt.
Preisanpassung
Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragslaufzeit ist die HOCY-Academy berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen und dabei Faktoren wie Inflation, Verbraucher- und Erzeugerpreisindex, Tarifverträge, Währungsschwankungen und ähnliche externe Faktoren zu berücksichtigen, auf die die HOCY-Academy keinen Einfluss hat. Die HOCY-Academy ist zudem berechtigt, nach Vertragsschluss eine angemessene Preisanpassung für einzelne Leistungen vorzunehmen, wenn sich die Kosten dieser Leistungen um mehr als 5 % erhöhen, ohne dass die HOCY-Academy hierauf Einfluss nehmen kann.
Zahlung/Fälligkeit
Die Rechnungen der HOCY-Academy sind ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.
Zahlungsfähigkeit
Erfolgt die Lieferung gegen Rechnung, ist diese innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten der HOCY-Academy an den von der HOCY-Academy gelieferten Waren als vereinbart, bis der Kaufpreis sowie alle damit verbundenen Zinsen und Kosten vollständig beglichen sind. Im Falle des Verzugs ist die HOCY-Academy berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Kunde ist in diesem Fall damit einverstanden, dass die HOCY-Academy die Ware abholt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die HOCY-Academy führt nicht zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die HOCY-Academy erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich. Veräußert der Kunde die Ware weiter, tritt er seine Forderung gegen den Erwerber sicherungshalber an die HOCY-Academy ab. Die HOCY-Academy ist berechtigt, den Erwerber von dieser Abtretung zu informieren.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der HOCY-Academy aufzurechnen, auch nicht bei verbundenen Forderungen, es sei denn, die Forderung des Kunden wurde von der HOCY-Academy World schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Kunden ist ausgeschlossen.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind die zwischen Unternehmen geltenden gesetzlichen Zinsen, mindestens jedoch 9 % p.a. zu zahlen. Der Auftraggeber hat sämtliche mit der Einziehung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwendungen, wie etwa Inkassospesen oder sonstige zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
Anhaltender Zahlungsverzug
Nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer Nachfrist von mindestens 7 Tagen kann die HOCY-Academy sämtliche bereits erbrachten Leistungen und Teilleistungen – auch im Rahmen anderer mit dem Kunden geschlossener Verträge – sofort fällig stellen und die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller ausstehenden Entgelte vorübergehend einstellen.
Nach fruchtlosem Ablauf einer weiteren Woche ist die HOCY-Academy berechtigt, von sämtlichen Verträgen zurückzutreten und neben der Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen Ersatz entgangenen Gewinns zu verlangen. Dies bedeutet, dass die HOCY-Academy auch berechtigt ist, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen oder einzustellen, sofern sich durch die Einstellung der Leistung Einsparungen erzielen lassen und die Einsparungen auf die offenen Forderungen anzurechnen.
Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann die HOCY-Academy selbstverständlich auch unmittelbar nach Fälligkeit Klage beim Gericht einreichen.
Ratenzahlungen
Sofern zwischen der HOCY-Academy und dem Kunden eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde, gilt die Frist bereits dann als versäumt, wenn auch nur eine Rate nicht fristgerecht bezahlt wird.
Haftung Gefahrübergang
Bei Versendung von Waren geht die Gefahr stets auf den Kunden über, sobald die HOCY-Academy die Ware dem Transportunternehmen übergeben hat. Der Versand erfolgt grundsätzlich nicht versichert, es sei denn, der Kunde hat die HOCY-Academy beauftragt, die Ware auf seine Kosten zu versichern.
Rügepflicht
Nach Aufforderung durch die HOCY-Academy zur Zwischenabnahme nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs hat der Kunde die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich abzunehmen („Freigabe“) oder etwaige Mängel oder Schäden schriftlich zu rügen. Im Falle einer Zwischenabnahme kann die HOCY-Academy die Arbeiten erst nach erfolgter Zwischenabnahme/„Freigabe“ fortsetzen. Erfolgt die Abnahme oder Rüge nicht fristgerecht, gelten die Leistungen automatisch als vom Kunden abgenommen.
Versteckte Mängel oder Schäden, die erst nach Ablauf von 8 Tagen, aber innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Kunden ebenfalls innerhalb von 8 Tagen nach Erkennbarkeit zu rügen. Die Rügepflicht bezieht sich auf alle Mängel oder Schäden, die der Kunde bei ordnungsgemäßer Untersuchung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers erkannt hätte. Bei Zwischenabnahmen hat die Untersuchung aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln, die sich dann durch alle nachfolgenden Leistungsschritte ziehen, einer abschließenden, detaillierten und besonders sorgfältigen Untersuchung zu entsprechen. Bei der Übergabe muss die Prüfung einer ersten, aber dennoch genauen Prüfung entsprechen. Bei Beginn des Echtbetriebs muss die Prüfung wiederum einer abschließenden, detaillierten und besonders sorgfältigen Prüfung entsprechen, da der Beginn des Echtbetriebs für die Vermeidung von Schäden im laufenden Betrieb von besonderer Bedeutung ist.
Die Mängelrüge des Kunden muss den Mangel bzw. Schaden detailliert und nachvollziehbar beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht dauerhaft auftreten, sind die genauen Zeitpunkte und Umstände des Auftretens der Mängel bzw. Schäden anzugeben. Der Kunde hat der HOCY-Academy alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelrüge, stehen ihm keinerlei Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche aus sonstigen Haftungsregelungen, insbesondere Rückgriffsansprüche, zu.
Garantie
Sofern für Teile der Leistung des Auftragnehmers eine von einem Dritten gewährte Garantie besteht, ist diese Garantie unmittelbar bei dem Dritten geltend zu machen (z.B. Herstellergarantie). Sofern eine Garantie durch die HOCY-Academy gewährt wird, beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit der Ablieferung. Der Garantieanspruch erlischt sechs Monate nach Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens jedoch mit Ablauf der Garantiefrist. Ergibt sich aus der Garantie nichts über den Inhalt der Garantie, haftet die HOCY-Academy für die üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften.
Gewährleistung
Das Gewährleistungsrecht sowie der Garantieanspruch verjähren in sechs Monaten ab Lieferung. Für gebrauchte Waren ist das Gewährleistungsrecht gänzlich ausgeschlossen. Der Kunde hat nach Wahl der HOCY-Academy Anspruch auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei unwesentlichen Mängeln auf Preisminderung bzw. bei wesentlichen Mängeln auf Wandlung. Durch die Mängelbeseitigung wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert, noch beginnt sie für den von der Mängelbeseitigung betroffenen Teil der Leistung neu zu laufen.
Fehler, Reduzierung um mehr als die Hälfte
Die Anfechtung wegen Irrtums und Minderung um mehr als die Hälfte ist ausgeschlossen.
Schadensersatz und sonstige Ansprüche
Schadensersatzansprüche und Ansprüche aus sonstigen Haftungsregelungen, insbesondere Rückgriffsansprüche, des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der HOCY-Academy.
Derartige Ansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Rechtsverletzung.
Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Ansprüche wegen Personenschäden sowie aus sonstigen nicht dispositiven Haftungsregelungen.
Schutzwirkung für Dritte
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass diesem Vertrag keine Schutzwirkung gegenüber Dritten zukommt.
Beweislast
Eine Beweislastumkehr zum Nachteil der HOCY-Academy ist ausgeschlossen. Insbesondere sind das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und Ausmaß eines Verschuldens vom Auftraggeber zu beweisen.
Schonfrist
Bei nicht vereinbarungsgemäßer Vertragserfüllung ist der Kunde zur Geltendmachung von Ansprüchen erst berechtigt, wenn er der HOCY-Academy schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens vierzehn Tagen gesetzt hat. Dies gilt auch für die Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
Rücktritt vom Vertrag
Der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber muss schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes erklärt werden.
Geltendes Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Kunden und der HOCY-Academy unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen.
UN-Kaufrecht
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der HOCY-Academy und dem Kunden ist das zuständige Gericht in London/England. Die HOCY-Academy ist auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand der HOCY-Academy und des Kunden zu erheben.
HOCY-Academy – eine Marke der
TAGROW CONSULTING LTD.
Firmennummer 15894838
Companyplanet Unit, 50 Salisbury Road
TW4 6JQ, Hounslow/Greater London
Vereinigtes Königreich
www.tagrow-consultng.com
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